Rententeuerung
Laufende Renten werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung an die Preisentwicklung angepasst. Der Stiftungsrat entscheidet jährlich darüber ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden.
Übersteigt eine gemäss Bundesrat an die Preisentwicklung angepasste obligatorische Hinterlassenen- oder Invalidenrente gemäss BVG die laufende reglementarische Rente, so wird die höhere BVG-Minimalrente ausgerichtet.
Die Stiftung erläutert die Beschlüsse in ihrem Jahresbericht oder in ihrer Jahresrechnung.