Wohneigentumsförderung
Eine Möglichkeit Wohneigentum zu finanzieren ist der Vorbezug von Mitteln aus der 2. Säule. Dabei gilt es zu bedenken, dass ein Vorbezug für Wohneigentum die Kürzung der Altersleistungen zur Folge hat. Die persönliche Einkommenssituation ist deshalb sorgfältig zu prüfen.
Die Wohneigentumsförderung kann für den Erwerb oder die Erstellung von Wohneigentum, Beteiligungen am Wohneigentum, die Erfüllung von Amortisationsverpflichtungen oder die freiwillige Amortisation bestehender Hypothekardarlehen in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie die detaillierte Information zur Wohneigentumsförderung.
Wenn Sie sich für einen Vorbezug oder die Verpfändung von Vorsorgekapital für Wohneigentum entschieden haben, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der Personalvorsorgestiftung edifondo, damit diese Ihnen die entsprechenden Formulare zustellen kann.