edifondo

Personalvorsorgestiftung edifondo
p.a. Kessler Prévoyance SA
Avenue de la Gare 44
Case postale 950
1001 Lausanne

Tel.  +41 (0)21 321 66 46
edifondo@kessler.ch

Einkauf

Die Freizügigkeitsleistungen der bisherigen Arbeitgeber des Versicherten sind beim Eintritt in die Personalvorsorgestiftung edifondo vollständig an die Stiftung zu übertragen.

 

Beim Eintritt oder später besteht – im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen – das Recht, sich auf die vollen reglementarischen Leistungen einzukaufen. Die Einkaufssumme auf die vollen reglementarischen Leistungen kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Versicherten erbracht werden.

 

Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.

 

Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind.

 

Das verzinste Altersguthaben aus Einkäufen wird im Todesfall als zusätzliches Todesfallkapital zurückerstattet. Nicht als Einkäufe gelten:

 

 - Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentumsförderung

 - Rückzahlungen von ausbezahlten Austrittsleistungen infolge Scheidung

 - Eingang von Freizügigkeitsleistungen infolge Scheidung

 

Die Geschäftsführung der Personalvorsorgestiftung edifondo gibt Ihnen gerne weitere Informationen zu Ihren Einkaufsmöglichkeiten.

 

Kontoverbindung:

Credit Suisse (Schweiz) AG

8070 Zürich

 

IBAN: CH67 0483 5276 2503 6100 0

Personalvorsorgestiftung edifondo

3014 Bern

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