Einkauf
Die Freizügigkeitsleistungen der bisherigen Arbeitgeber des Versicherten sind beim Eintritt in die Personalvorsorgestiftung edifondo vollständig an die Stiftung zu übertragen.
Beim Eintritt oder später besteht – im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen – das Recht, sich auf die vollen reglementarischen Leistungen einzukaufen. Die Einkaufssumme auf die vollen reglementarischen Leistungen kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Versicherten erbracht werden.
Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.
Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind.
Das verzinste Altersguthaben aus Einkäufen wird im Todesfall als zusätzliches Todesfallkapital zurückerstattet. Nicht als Einkäufe gelten:
- Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentumsförderung
- Rückzahlungen von ausbezahlten Austrittsleistungen infolge Scheidung
- Eingang von Freizügigkeitsleistungen infolge Scheidung
Die Geschäftsführung der Personalvorsorgestiftung edifondo gibt Ihnen gerne weitere Informationen zu Ihren Einkaufsmöglichkeiten.
Kontoverbindung:
Credit Suisse (Schweiz) AG
8070 Zürich
IBAN: CH67 0483 5276 2503 6100 0
Personalvorsorgestiftung edifondo
3014 Bern